Die erste gemeinsame Volkszählung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union fand im Jahre 2011 statt. Die Nacharbeiten dauerten noch bis ins Jahr 2012. Ab 2013 wurden die Ergebnisse des Zensus 2011 veröffentlicht.
Die nächste Volkszählung in Europa und damit auch in Deutschland ist für 2021 geplant. Im Zensusvorbereitungsgesetz 2017 wurden die ersten Arbeiten und der Rahmen für den Zensus 2021 festgelegt.
Nicht jeder Bürger wird befragt
Bereits 2011 wurden nur zehn Prozent der Bevölkerung Haushalten befragt. Auch bei der kommenden Volkszählung werden nicht alle Einwohner befragt werden. Die erhobenen und gewonnenen Daten werden statistisch bearbeitet und hochgerechnet.
Wie viele Haushalte in der Befragung berücksichtigt werden und welche Fragen beim Zensus 2021 gestellt werden, steht noch nicht fest. Die näheren Eckdaten werden im Zensusgesetz, das noch ausstehend ist, festgeschrieben.
Zur Volkszählung gehört nicht nur die Befragung der Bevölkerung, sondern auch eine Gebäude- und Wohnungszählung. Hierbei werden alle Gebäude- und Wohnungsbesitzer angeschrieben, um Auskunft über die in ihrem Besitz befindlichen Immobilien zu erlangen.
Widerstand gegen den Zensus
2011 gab es einigen Widerstand gegen die Volkszählung. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Beschwerde hatte der Arbeitskreis Zensus initiiert. Er war von über 13.000 Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben worden.
Auch während der Durchführung des Zensus gab es immer wieder ausgewählte Haushalte, die negativ auf den Besuch eines Interviewers oder einer Interviewerin reagierten.
Auch der Zensus 2021 wird in Teilen der Bevölkerung auf Ablehnung stoßen. Es gibt viele Menschen, die bei dieser Befragung das Gefühl haben, dass der Staat in das Privatleben seiner Bürger eingreift, und die dies nicht zulassen möchten.
Auch ist das Ziel der Volkszählung 2011, nämlich zu klären, ob es genügend Wohnraum, Schulen, Studienplätze oder Altersheime gibt oder wo Investitionen für die Bürger und Bürgerinnen seitens des Staates vonnöten sind, nicht erreicht worden. Daher stellen sich viele die Frage, welchen Sinn diese neue Volkszählung macht.
Die Europäische Union
Hier kommt die EU ins Spiel. Denn die hat ihre Mitgliedsstaaten zur regelmäßigen Durchführung von Volks-, Wohnungs- und Gebäudezählungen im Abstand von zehn Jahren verpflichtet. Der Zensus 2011 war die erste Zählung die europaweit stattgefunden hat. So lässt der zweite Zensus 2021 hoffen, dass aus den Erfahrungen von vor zehn Jahren gelernt wurde und dass die dieses Mal erhobenen Daten auch einen positiven Effekt auf die Bürger haben.
Wenn der Befragungstermin kommt
Ist man selbst als Haushalt ausgewählt, am Zensus teilzunehmen, findet man eine Terminkarte im Briefkasten. Man hat dann die Möglichkeit, sich zu weigern an der Befragung teilzunehmen. Das hat aber wenig Zweck, denn eine Weigerung kann im äußersten Fall zu einer Geldstrafe oder zur Beugehaft führen. Die Fragen muss man danach noch immer beantworten.
Man kann den Fragebogen auch selbst – auch online – ausfüllen. Oder man empfängt den Befrager oder die Befragerin. Wenn man will, kann man auch bei deineTorte etwas für den Termin bestellen und sich so den Interview-Besuch und das Gespräch versüßen.
Dann kann man sich wieder anderen Dingen widmen und der Staat hat seine Daten schnell gesammelt.